NEUFÖG - Neugründungsförderungsgesetz für Neugründer und Betriebsnachfolger

In Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung oder Betriebsnachfolge sollte rechtzeitig abgeklärt werden, ob das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) zutrifft.
Dieses besagte NeuFöG befreit nämlich Gewerbeanmelder, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, von bestimmten Kosten.
Wir haben für Sie zu diesem Thema ein Fact Sheet zusammengefasst: hier geht es zum Download
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