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Fahrten von Außendienstmitarbeitern zum Firmensitz

Fahrten von Außendienstmitarbeitern zum Firmensitz

Außendienstmitarbeiter inkl. Heimarbeiter und Teleworker sind für ein bestimmtes Gebiet (zB Bundesland) für die Betreuung von Kunden verantwortlich. Hauptmerkmal ist dabei, dass der Außendienstmitarbeiter am Unternehmensstandort nicht tätig wird und auch keinen generellen Arbeitsplatz zur Verfügung hat. Dienstreisen werden meist von der Wohnung aus angetreten, da diese als "Arbeitsstätte" anzusehen ist.

Daher können auch keine Fahrtkosten zwischen dem Firmensitz und der Wohnung als Dienstreise gem. § 26 Z 4 EStG in Anspruch genommen werden, da keine Arbeitsstätte am Firmensitz vorhanden ist. Dies gilt auch, wenn der Dienstnehmer durchschnittlich einmal im Monat den Unternehmensstandort aufsucht, dabei jedoch keine Innendiensttätigkeit verrichtet.

Wenn häufiger Fahrten zwischen Wohnung und Unternehmenssitz vorliegen, ist dies ein Hinweis darauf, dass sehr wohl für eine "Arbeitsstätte" des Dienstnehmers am Sitz des Unternehmens spricht und daher steuerfreie Kilometergelder bzw. Diäten zu gewähren wären.





 



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