Anmeldung von Dienstnehmern VOR Arbeitsbeginn!

Die neuen, verschärften Meldebestimmungen haben nun schon seit 1.1.2008 Gültigkeit und wir wollen Ihnen aber wieder aktuell dieses heikle Thema nahelegen.
1) Verstärkte Kontrollen der Anmeldung VOR Arbeitsbeginn
Seit 1.1.2008 muss jeder Arbeitnehmer bereits VOR Arbeitsantritt bei der zuständigen Gebietskrankenkasse angemeldet werden.
Diese Maßnahme, die der Schwarzarbeitsbekämpfung dient und Sozialbetrug verhindern soll, wird schon seit längerer Zeit verstärkt von den dafür zuständigen Kontrollorganen überprüft. Wer nicht rechtzeitig meldet und dabei erwischt wird, hat mit hohen Strafen der Bezirksverwaltungsbehörden und Beitragszuschlägen durch die Gebietskrankenkasse zu rechnen.
Als Beispiel ein aktueller Fall aus Klagenfurt: Wegen organisierter Schwarzarbeit und demnach nicht Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen, drohen derzeit einem Unternehmer aus Klagenfurt sogar bis zu 5 Jahre Haft!!! (Quelle: http://www.kleinezeitung.at/kaernten/klagenfurt/klagenfurt/2871744/gkk-beitraege-vorenthalten-70-000-euro-schaden.story)
VORSICHT!!!
- Die Anmeldepflicht VOR Arbeitsbeginn gilt ausnahmslos, also auch wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit zu unüblichen Zeiten wie in der Nacht oder am Wochenende oder nach Bedarf antritt!
2) FOLGEN der Verletzung von Meldefristen
Treffen die Prüforgane des Bundes oder der Sozialversicherung anlässlich einer Kontrolle auf Personen, für die eine Anmeldung (Mindestangabenanmeldung oder Vollmeldung) nicht vorliegt, muss verpflichtend Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstattet werden.
Es drohen Geldstrafen von € 730,00 bis € 2.180,00, im Wiederholungsfall in Höhe von bis zu € 5.000,00 für jede nicht angemeldete Person.
VORSICHT!!!
- Zusätzlich werden von der GKK Beitragszuschläge vorgeschrieben. Erfolgte die Anmeldung nicht VOR Arbeitsbeginn und wird man dabei von einem Kontrollorgan erwischt, so hat man € 500,00 je verabsäumter Meldung und € 800,00 für den Prüfeinsatz zu zahlen. Eine verspätete Anmeldung kostet je Arbeitnehmer also mindestens € 1.300,00, zuzüglich Verwaltungsstrafe über € 2.000,00!
Wir raten Ihnen daher dringendst – in Ihrem eigenen Interesse – Meldefristen unbedingt einzuhalten, damit Ihnen unangenehme Sanktionen wie Verwaltungsstrafen und Beitragszuschläge erspart bleiben!
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Lohnverrechnungsteam jederzeit zur Verfügung!
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